Regalprüfpflicht – Überprüfung im Sinne der DGUV 208-043 nach DIN EN 15 635

Regalanlagen sind aus modernen Lagern nicht wegzudenken. Damit sie sicher betrieben werden können, ist die Regalanlagenprüfung gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland müssen Regale gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Maßgeblich ist dabei unter anderem die DIN EN 15635.

Die Regalanlagenprüfung dient dem Schutz von Mitarbeitern, Waren und Betriebseinrichtungen. Geprüft werden unter anderem Beschädigungen, Stabilität, Befestigungen und die Einhaltung der zulässigen Belastungen. Schäden durch Anfahrschäden, Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung werden so frühzeitig erkannt.

Eine fachgerecht durchgeführte Regalprüfung reduziert Unfallrisiken, vermeidet Ausfallzeiten und sorgt für Rechtssicherheit im Unternehmen.

Wir unterstützen Sie bei der professionellen Regalanlagenprüfung nach geltenden Vorschriften und Normen.

 

 

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