
Regalprüfung & Inspektion nach DIN EN 15635
Alle zwölf Monate müssen Regale nach DIN EN 15635 von einem Sachverständigen geprüft werden. Die gesetzliche Inspektionspflicht gilt für jegliche Regale wie z.B. Rollregale, Fachbodenregale und Bibliotheksregale. Wir prüfen deutschlandweit – vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Die Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergibt sich aus § 5[2] des Arbeitsschutzgesetzes (kurz: ArbSchG) und die Gefährdungsbeurteilung wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (kurz: BetrSichV) konkretisiert.
Gerade im Bereich der Lagerhaltung, wo vielfach Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Schubmaststapler oder Gabelhubwagen sowie Regalbediengeräte eingesetzt werden, besteht ein erhöhtes Beschädigungsrisiko der Regalbauteile. Aber auch in manuell bedienten Lägern können Beschädigungen der Regale nicht ausgeschlossen werden. Die Regalinspektionspflicht gilt grundsätzlich für alle gewerblich genutzten Regale, wie z. B.:
- Palettenregale
- Fachbodenregale
- Mehrgeschossanlagen
- Kragarmregale
- Einfahrregal|Einfahr- und Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- manuell verfahrbare Regale
- Archivregale